Dr. med. Heinz-Jürgen Wiebking
Facharzt für Augenheilkunde

VEP- Visuell Evozierte Potentiale

Diese Untersuchung wird angewendet, um die qualitativen und quantitativen Funktionen Ihrer Sehnerven zu messen. Die Messung von Latenzzeit (Laufzeit) und Amplitude (Ausmaß der Erregbarkeit) der Potentiale gibt Hinweise auf die Funktion der Sehbahn und deren Bestandteile, wie Sehnerv und Sehrinde.


Wann ist die Untersuchung notwendig?

  • Kontrolle der Sehnervenfunktionen bei Medikamentengabe, wie z.B. bei Hormontherapien oder auch Rheumatherapien
  • Diagnostik und Kontrolle von Encephalitis disseminata (Multiple Sklerose)
  • Bei Verdacht auf Erkrankungen des Sehnervs und Sehzentrums
  • Optikusneuritis (Entzündung des Sehnerven)
  • Ischämische Optikusneuropathie 
  • Veränderungen der Papillen
  • Störungen der zentralen Sehbahnen durch Tumore oder Gefäßprobleme
  • Sehstörungen (Verschwommenssehen, Doppelbilder, Vergiftungen, Veränderungen durch Schilddrüsenerkrankungen)


Die VEP-Untersuchung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.